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INHALT & PFAD:
Offline: 31.01.2007

Das bedeutet 39 Stunden und 12 Minuten pro Woche. Ausgenommen hiervon sind die Angestellten, die Schichtarbeit leisten. Rückfragen bitte an Kirsten Palandt, Referatsleiterin Tarifrecht für Angestellte und Arbeitnehmer. (Weitere Daten in Email und Email 2.)
Für Arbeiter/Arbeiterinnen gilt weiterhin eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden bzw. für Beamten/Beamtinnen 40 Wochenstunden.
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