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INHALT & PFAD:
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Vordruck Pauschalversteuerung-Minijobs
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Fulltext:
Anlage 6, 07/2009
Fachbereich / Institut:
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Datum
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Telefon
Performa Nord
Geschäftsbereich A 1, studentische Hilfskräfte
Schillerstr. 1
28195 Bremen
Durchführung der Pauschalversteuerung nach § 40 a Abs. 2 EStG n. F. (2 v.H.)
von Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung (Neuregelung ab
01.04.2003)
Name, Vorname Personalnummer
geringfügig entlohnte
Beschäftigung
vom
bis
Der/die o.g. Mitarbeiter/-in hat für das laufende Kalenderjahr eine Lohnsteuerkarte mit
der Steuerklasse V / VI vorgelegt.
Entsprechend der Entscheidung des Senators/ der Senatorin für Finanzen vom 26. März
2003 ist die Versteuerung des Arbeitsentgelts für die o.a. geringfügig entlohnte
Beschäftigung pauschal nach § 40 a Abs. 2 EStG n. F. zu Lasten der Universität Bremen
durchzuführen.
Die Lohnsteuerkarte haben wir an den Beschäftigten zurückgegeben.
Im Auftrag
Vordruck Pauschalversteuerung-Minijobs
Vordruck Pauschalversteuerung-Minijobs
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