Revision 10 vom 2015-02-03 10:16:19

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Allgemeines

Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden sind, sondern eine lösbare Verbindung zum Stromnetz (Stecker u.a.) haben, sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Uns betreffende Fristen dafür sind:

Näheres ist der Handlungshilfe der Universität dazu zu entnehmen:
EUP_Handlungshilfe.pdf.

Die meisten Technikerinnen und Techniker am FB3 haben bereits an einer Schulung zur elektrisch unterwiesenen Person (EuP) teilgenommen und dabei auch Lehrgangsunterlagen erhalten. Hier die Unterlagen der letzten Schulung aus 2014 als Referenz:
EUP_Schulung_2014.pdf.

Eine regelmäßige EUP-Nachschulung von Mitarbeitern ist nicht vorgesehen (Stand: Ende 2014).

Zur Durchführung der Prüfungen besitzt der Fachbereich zwei Gerätetester FLUKE 6500. Hier das Bedienungshandbuch:
FLUKE_6500-2_Benutzerhandbuch.pdf.

Für das Erfassen und Verwalten der Prüfdaten existiert mit „DNS“ eine Software der Fa. FLUKE, die die unter Windows läuft. Auch hierfür gibt es eine Anleitung:
Fluke_DMS_Software.pdf.

Die Meldung der geprüften Geräte an den „Elektrotechnisch Verantwortlichen“ der Universität Rolf Rohde erfolgt derzeit über ein einfaches Excel-Formular:
Vordruck_EUP_Gepruefte_Handgeraete.xls.
(Kommentar: Geht es hierbei nicht eher um die Meldung der Gerätetester? --net)

Fragen zur Vorgehensweise

(Antworten gegebenenfalls einfach hinter die Fragen schreiben)

Frage: Müssen Geräte, die Mitarbeitern und somit nicht der Uni gehören, ebenfalls geprüft werden, z.B. mitarbeitereigene Notebooks, Kaffeemaschinen, Leuchten?

Frage: Müssen Geräte, die kein VDE-Zeichen haben, entsorgt werden? (Ein Teilnehmer der EuP-Schulung 2014 berichtete, dass das dort gesagt wurde.)

Frage: Wie wird mit Geräten in Serverräumen umgegangen, zu denen nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt hat?

Frage: Wie werden Server behandelt, die fest in Racks eingebaut sind, die also nicht „ortsveränderlich“ sind?

Frage: Was ist mit Geräten, die verschrottet werden sollen und bis zur nächsten Entsorgung eingelagert wurden (deinventarisiert)?

Frage: Was passiert mit 110-Volt-Geräten? Werden diese ebenfalls geprüft und wenn ja, wie? (Derartige Geräte sind z.B. im MZH 5180 vorhanden.)