Revision 19 vom 2015-03-16 09:11:47

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Allgemeines

Elektrische Geräte, die nicht dauerhaft mit der Elektroinstallation verbunden sind, sondern eine lösbare Verbindung zum Stromnetz (Stecker u.a.) haben, sind vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Uns betreffende Fristen dafür sind:

Näheres ist der Handlungshilfe der Universität dazu zu entnehmen:
EUP_Handlungshilfe.pdf.

Die meisten Technikerinnen und Techniker am FB3 haben bereits an einer Schulung zur elektrisch unterwiesenen Person (EuP) teilgenommen und dabei auch Lehrgangsunterlagen erhalten. Hier die Unterlagen der letzten Schulung aus 2014 als Referenz:
EUP_Schulung_2014.pdf.

Eine regelmäßige EUP-Nachschulung von Mitarbeitern ist nicht vorgesehen (Stand: Ende 2014).

Zur Durchführung der Prüfungen besitzt der Fachbereich zwei Gerätetester FLUKE 6500. Hier das Bedienungshandbuch:
FLUKE_6500-2_Benutzerhandbuch.pdf.

Für das Erfassen und Verwalten der Prüfdaten existiert mit „DNS“ eine Software der Fa. FLUKE, die die unter Windows läuft. Auch hierfür gibt es eine Anleitung:
Fluke_DMS_Software.pdf.

Die Meldung der geprüften Geräte an den „Elektrotechnisch Verantwortlichen“ der Universität Rolf Rohde erfolgt derzeit über ein einfaches Excel-Formular:
Vordruck_EUP_Gepruefte_Handgeraete.xls.
(Kommentar: Geht es hierbei nicht eher um die Meldung der Gerätetester? --net)

Durchführung der Prüfungen

Zu prüfenden Gegenstände, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, werden nach erfolgreicher Prüfung mit einem Kabelbinder markiert. Die Farbe des Kabelbinders dokumentiert hierbei den nächsten Prüfzeitpunkt:

Farbe

Geprüft im Jahr

Nächste Prüfung spätestens

rot

2015

31.12.2018

Defekte Geräte werden zerstört mit einem Sperraufkleber markiert. Auch beispielsweise Kisten mit nicht zu prüfenden (und demzufolge nicht mehr zu benutzenden) Kaltgerätekabeln können auf diese Weise markiert werden.

Geräte, die einen Prüfaufkleber bekommen, werden durchnummeriert. Die Nummern sind achtstellig. Die ersten drei Stellen bezeichnen die Arbeitsgruppe (mehrere AGs können sich ein Präfix teilen).

Nummernpräfix

Arbeitsgruppe(n)

000

Zentrale Technik, Praktikumsbereich

001

AG Fey, AG Hölzel

Die restlichen fünf Stellen der Nummern können frei vergeben werden. Jeder Arbeitsgruppe steht es frei, z.B. Nummernbereiche für die einzelnen Gerätetypen zu definieren oder den Nummernraum anderweitig zu strukturieren.

Um Schreibarbeit zu sparen, können führende Nullen in den letzten fünf Stellen der Nummern durch einen Schrägstrich abgekürzt werden, und führende Nullen im Präfix können dann weggelassen werden, also z.B. „12/82“ als Abkürzung für „01200082“.

Die durchgeführten Prüfungen werden in eine Nachweistabelle eingetragen. Diese kann auf z.B. handschriftlich auf Papier, als Excel-Tabelle oder als einfache Textdatei erstellt werden. In die Tabelle werden nur Geräte mit Nummer eingetragen, also keine Kabel. Die Nachweise werden in der jeweiligen Arbeitsgruppe sowie in Kopie bei Jörg Brandt archiviert.

In den Kopf der Nachweistabelle werden der Name des Prüfers bzw. der Prüferin und die Arbeitsgruppe eingetragen. Die Tabellenzeilen enthalten die folgenden Felder

Feldinhalt

Format

Datum der Prüfung

ISO 8601

Datum, wann die nächste Prüfung fällig ist

ISO 8601

Nummer des Geräts

siehe oben

Prüfung bestanden

Ja/Nein

Bemerkung

(optional)

Neu beschaffte Geräte müssen nicht geprüft werden, bekommen aber auch eine Nummer und einen Prüfaufkleber. Der Termin der nächsten (ersten) Prüfung ergibt sich aus dem Kaufdatum und der jeweiligen Frist (in der Regel also Kaufdatum plus 48 Monate).

Bis auf weiteres werden die folgenden Prüfprogramme verwendet:

Gerät

Prüfprogramm

Notebook-Netzteil

243 (s.u.)

Monitor

148

PC

148

Wasserkocher u.ä.

146

Bei Notebook-Netzteilen mit abnehmbarer Zuleitung reicht eine Sichtprüfung des Netzteils und die Prüfung der Zuleitung (Prüfprogramm für Kaltgerätekabel; Markieren mit Kabelbinder).

Fragen zur Vorgehensweise

(Antworten gegebenenfalls einfach hinter die Fragen schreiben)

Frage: Müssen Geräte, die Mitarbeitern und somit nicht der Uni gehören, ebenfalls geprüft werden, z.B. mitarbeitereigene Notebooks, Kaffeemaschinen, Leuchten?

Frage: Müssen Geräte, die kein VDE-Zeichen haben, entsorgt werden? (Ein Teilnehmer der EuP-Schulung 2014 berichtete, dass das dort gesagt wurde.)

Frage: Wie wird mit Geräten in Serverräumen umgegangen, zu denen nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt hat?

Frage: Wie werden Server behandelt, die fest in Racks eingebaut sind, die also nicht „ortsveränderlich“ sind?

Frage: Was ist mit Geräten, die verschrottet werden sollen und bis zur nächsten Entsorgung eingelagert wurden (deinventarisiert)?

Frage: Was passiert mit 110-Volt-Geräten? Werden diese ebenfalls geprüft und wenn ja, wie? (Derartige Geräte sind z.B. im MZH 5180 vorhanden.)