Lizenzvereinbarung [An English translation of this licence is available and comes with this licence.] Präambel Ziel dieser Lizenzvereinbarung ist es, die freie Verwendung des nachfolgend beschriebenen Werkes durch jedermann zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, ist es erforderlich, die weitere Nutzung durch für jeden Nutzer geltende Nutzungsbedingungen zu regeln. Lizenzgeber im Sinne dieses Vertrages ist die Universität Bremen, vertreten durch den Rektor (im Folgenden: "Lizenzgeber"). Der Lizenzgeber hat die Software "uDraw(Graph)" (im folgenden: "Software") entwickelt. Die Software besteht aus einem Werkzeug mit grafischer Oberfläche und diversen Unterstuetzungstools zur Visualisierung von Graphen. Dem Open-Source-Gedanken folgend stellt der Lizenzgeber diese Software jedem interessierten Nutzer (im Folgenden: "Lizenznehmer") unter folgenden, an der Lesser Gnu Public License (LGPL) orientierten, Konditionen unentgeltlich zur Verfügung. Jeder Lizenznehmer verpflichtet sich, die nachfolgenden Nutzungsbedingungen zu beachten. § 1 Grundsatz Jedem Lizenznehmer wird ein einfaches, örtlich und zeitlich nicht beschränktes Recht an der Software eingeräumt, unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen die Software lizenzgebührenfrei umfassend zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verarbeiten. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Durch Ausübung der nachfolgend beschriebenen Rechte, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung der Software kommt ein Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zustande. § 2 Vervielfältigung Der Lizenznehmer hat das Recht, auf beliebigen Medien unveränderte Kopien der Software anzufertigen und zu verbreiten. Voraussetzung dafür ist, dass auf jeder Kopie ein Hinweis auf den Lizenzgeber und diese Lizenzvereinbarung deutlich erkennbar ist, und die Quelltexte zusammen mit der Software zur Verfügung gestellt werden, sofern die Quelltexte vom Lizenzgeber bereits zur Verfügung gestellt wurden. § 3 Veränderung und Verbreitung Der Lizenznehmer hat das Recht, Kopien der Software oder von Teilen davon zu verändern und diese Veränderungen unter den Bedingungen des § 2 dieser Vereinbarung und den nachfolgenden Voraussetzungen zu verbreiten: 1. Die veränderte Software muss mit einem deutlich erkennbaren Vermerk versehen sein, der auf den ursprünglichen Lizenzgeber und die vorgenommene Modifizierung hinweist und das Datum der Änderung angibt. 2. Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass die Software als Ganzes oder von Teilen davon Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird. 3. Entsteht bei der Bearbeitung ein Urheberrecht des Lizenznehmers, so ist dieses Recht den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu unterstellen, wenn das neue Werk verbreitet wird. § 4 Sonstige Verpflichtungen 1. Hinweise auf die Geltung dieser Lizenzvereinbarung dürfen vom Lizenznehmer nicht verändert oder gelöscht werden. 2. Die Nutzung der Software durch Dritte darf nicht von der Erfüllung von Verpflichtungen abhängig gemacht werden, die nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind. 3. Die Nutzung der Software darf nicht durch technische Schutzmaßnahmen, insbesondere Kopierschutzvorrichtungen, verhindert oder erschwert werden. § 5 Gewährleistungsausschluss, Aktualisierung 1. Die Mängelgewährleistung des Lizenzgebers beschränkt sich auf arglistig verschwiegene Sach- oder Rechtsmängel. Der Lizenzgeber gibt keinerlei Garantien ab und sichert keine Eigenschaften zu. Er haftet im übrigen nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. 2. Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu aktualisieren. § 6 Nutzerforum Der Lizenzgeber leistet weder Support noch Beratung. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird sich der Lizenzgeber bemühen, ein Nutzerforum einzurichten, in dem Beiträge, die sich auf die Software oder deren Weiterentwicklung beziehen, veröffentlicht werden können und eine e-mail Adresse benennen, unter der Fragen zur Software gestellt und beantwortet werden koennen. § 7 Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarung Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Für Streitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung entstehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart. Gerichtsstand ist Bremen. § 8 Beendigung bei Zuwiderhandlung Jede Verletzung einer Verpflichtung dieser Vereinbarung beendet automatisch die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die ungültige Klausel durch eine dem Vereinbarungszweck nahekommende zu ersetzen. Universitaet Bremen im Januar 2005