Im SWPÄ-Konzept werden Regelungen getroffen, wie das System in die Nutzung übergeleitet werden kann, welche organisatorischen Maßnahmen für die spätere SWPÄ zu treffen sind und welche Ressourcen erforderlich sind.
Hier wird angegeben, welchen Geltungsbereich das SWPÄ-Konzept besitzt, welche Einsatzbedingungen es berücksichtigt und wie die Fortschreibung geregelt wird.
Hier werden Rahmenbedingungen hinsichtlich Personal, Ausbildung, Organisation, Infrastruktur, Logistik und Programmiersprachen festgeschrieben. Auf bestehende logistische Verfahren ist hinzuweisen.
Für die einzelnen Bestandteile des Systems ist anzugeben, ob SWPÄ durchzuführen ist/erforderlich werden könnte bzw. ob keine SWPÄ notwendig ist. Die Verantwortung für die SWPÄ ist jeweils den betroffenen Organisationen (z. B. Behörde, Industrie) zuzuordnen. Besondere Merkmale der Systembestandteile mit ihren Auswirkungen auf die SWPÄ sind anzugeben (z. B. Qualität der SW, Programmiersprachen, Dokumentation, Anwendung von Standards).
Hier erfolgt die Beschreibung der SWPÄ-Organisation. Es wird geklärt, wie sich das SWPÄ-Team zusammensetzt (aus welchen Stellen, Instanzen), wie sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf diese verteilen und welche Schnittstellen zu beachten sind.
Kommunikationsschnittstellen mit firmeninternen und firmenexternen Stellen (Auftraggeber, Unterauftragnehmer, Partner, Gremien und Ausschüsse, Zulassungsstellen) werden hier festgelegt. Dokumentiert wird, wer welche Art und Form von Information (technisch oder administrativ, schriftlich oder mündlich) wann (fester Termin, periodisch, ereignisbedingt) von wem erhält bzw. an wen weitergibt.
Der Prozeß zur Durchführung der SWPÄ (z. B. Beantragung, Analyse und Klassifikation von Änderungen, Bewertung von Änderungen, Konfigurationsverwaltung, Verteilung von Datenträgern und Installation) ist zu beschreiben. Insbesondere ist die Vorgehensweise bezüglich Fertigprodukten festzulegen.
Der für die SWPÄ erforderliche Personalbedarf wird bestimmt. Es ist anzugeben, inwieweit der Personalbedarf aus dem eigenen Bereich gedeckt werden kann oder ob die Durchführung von SWPÄ-Maßnahmen an externe Auftragnehmer vergeben werden soll. Die erforderlichen Kenntnisse sind jeweils anzugeben.
Die Herstellung der SWPÄ-Bereitschaft ist zu planen. Hierzu zählen u. a.
Schaffung der personellen und technischen Voraussetzungen
Ausbildung und
entwicklungsbegleitende Maßnahmen (z. B. um im Rahmen der Systementwicklung die notwendige Qualifikation für die Durchführung von SWPÄ-Maßnahmen in der Nutzung zu erwerben).