Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2008-11-04 12:30:57
Größe: 306
Autor: napoleon
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Revision 2 vom 2008-11-04 12:32:08
Größe: 563
Autor: napoleon
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== Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen ==

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

'''Telefonummern der Polizei:'''

Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

Videoüberwachung/Infoblatt (zuletzt geändert am 2022-12-21 11:16:25 durch manal)