Größe: 306
Kommentar:
|
Größe: 559
Kommentar:
|
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. | Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert. |
Zeile 1: | Zeile 1: |
=== Videoüberwachung im Gebäude MZH === | = Videoüberwachung im Gebäude MZH = |
Zeile 6: | Zeile 6: |
== Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen == Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere. '''Telefonummern der Polizei:''' |
Videoüberwachung im Gebäude MZH
Verhalten nach einer Straftat
Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.
Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen
Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.
Telefonummern der Polizei: