Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 3
Revision 2 vom 2008-11-04 12:32:08
Größe: 563
Autor: napoleon
Kommentar:
Revision 3 vom 2008-11-04 12:32:39
Größe: 559
Autor: napoleon
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
=== Videoüberwachung im Gebäude MZH === = Videoüberwachung im Gebäude MZH =

Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

Videoüberwachung/Infoblatt (zuletzt geändert am 2022-12-21 11:16:25 durch manal)