Unterschiede zwischen den Revisionen 3 und 4
Revision 3 vom 2008-11-04 12:32:39
Größe: 559
Autor: napoleon
Kommentar:
Revision 4 vom 2008-11-04 12:35:06
Größe: 747
Autor: napoleon
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 12: Zeile 12:

|| ||Von einem Uni-Telefon aus||Vom Mobiltelefon aus||
||Polizei-Notruf||09-1111||110||
||Nächstes Polizeirevier||09-16400||(0421) 16400||
||Polizeizentrale||09-3737||(0421) 3737||

Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

Von einem Uni-Telefon aus

Vom Mobiltelefon aus

Polizei-Notruf

09-1111

110

Nächstes Polizeirevier

09-16400

(0421) 16400

Polizeizentrale

09-3737

(0421) 3737

Videoüberwachung/Infoblatt (zuletzt geändert am 2022-12-21 11:16:25 durch manal)