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Revision 5 vom 2008-11-04 12:42:47
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Autor: napoleon
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Revision 6 vom 2008-11-04 12:47:55
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Autor: napoleon
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'''Informieren, falls aus der obigen Liste niemand erreichbar ist:'''

||Zu informierende Person||Uni-Telefonnummer||
||Herr Gudat (Personalrat)||2501||
||Herr Voermanek (Datenschutzbeauftragter)||2796||

Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

Von einem Uni-Telefon aus

Vom Mobiltelefon aus

Polizei-Notruf

09-1111

110

Nächstes Polizeirevier

09-16400

(0421) 16400

Polizeizentrale

09-3737

(0421) 3737

Schritt 2: Leitwarte informieren

Als nächstes muß die Leitwarte der Universität Bremen über die Straftat in Kenntnis gesetzt werden.

Telefnummern der Leitwarte:

Von einem Uni-Telefon aus

Vom Mobiltelefon aus

Notruf

07

Leitwarte

3201

(0421) 2183201

Leitwarte

2400

(0421) 2182400

Schritt 3: Betriebsverantwortliche informieren

Schließlich müssen die Betriebsverantwortlichen der Videoüberwachungsanlage informiert werden, damit sie gegebenenfalls die Bilddaten auswerten können.

Wichtig: Die Videodaten werden nach vier Tagen gelöscht; für diesen Schritt ist also nur begrenzte Zeit verfügbar (schnell handeln!).

Telefonnummern Betriebsverantwortliche:

Verantwortliche Person

Uni-Telefonnummer

Herr Ingo Hundertmark, Dez. 4

7173

1. Vertreter (Herr Schäfer, Dez. 4)

4595

2. Vertreter (Herr Orlok, Dez. 4)

3203

Informieren, falls aus der obigen Liste niemand erreichbar ist:

Zu informierende Person

Uni-Telefonnummer

Herr Gudat (Personalrat)

2501

Herr Voermanek (Datenschutzbeauftragter)

2796

Videoüberwachung/Infoblatt (zuletzt geändert am 2022-12-21 11:16:25 durch manal)