Videoüberwachung im Gebäude MZH
Verhalten nach einer Straftat
Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.
Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen
Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.
Telefonummern der Polizei: