Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

  Von einem Uni-Telefon aus Vom Mobiltelefon aus
Polizei-Notruf 09-1111 110
Nächstes Polizeirevier 09-16400 (0421) 16400
Polizeizentrale 09-3737 (0421) 3737

Schritt 2: Leitwarte informieren

Als nächstes muß die Leitwarte der Universität Bremen über die Straftat in Kenntnis gesetzt werden.

Telefnummern der Leitwarte:

  Von einem Uni-Telefon aus Vom Mobiltelefon aus
Notruf 07  
Leitwarte 3201 (0421) 2183201
Leitwarte 2400 (0421) 2182400

Schritt 3: Betriebsverantwortliche informieren

Schließlich müssen die Betriebsverantwortlichen der Videoüberwachungsanlage informiert werden, damit sie gegebenenfalls die Bilddaten auswerten können.

Wichtig: Die Videodaten werden nach vier Tagen gelöscht; für diesen Schritt ist also nur begrenzte Zeit verfügbar (schnell handeln!).

Telefonnummern Betriebsverantwortliche:

Verantwortliche Person Uni-Telefonnummer
Herr Ingo Hundertmark, Dez. 4 7173
1. Vertreter (Herr Schäfer, Dez. 4) 4595
2. Vertreter (Herr Orlok, Dez. 4) 3203

Informieren, falls aus der obigen Liste niemand erreichbar ist:

Zu informierende Person Uni-Telefonnummer
Herr Gudat (Personalrat) 2501
Herr Voermanek (Datenschutzbeauftragter) 2796