Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

Von einem Uni-Telefon aus

Vom Mobiltelefon aus

Polizei-Notruf

9-1111

110

Polizei-Lagezentrum

(01) 3621754

(0421) 3621754

Schritt 2: Leitwarte informieren

Als nächstes muß die Leitwarte der Universität Bremen über die Straftat in Kenntnis gesetzt werden.

Telefnummern der Leitwarte:

Von einem Uni-Telefon aus

Vom Mobiltelefon aus

Notruf

07

Leitwarte

3201

(0421) 2183201

Leitwarte

2400

(0421) 2182400

Schritt 3: Betriebsverantwortliche informieren

Schließlich müssen die Betriebsverantwortlichen der Videoüberwachungsanlage informiert werden, damit sie gegebenenfalls die Bilddaten auswerten können.

Wichtig: Die Videodaten werden nach vier Tagen gelöscht; für diesen Schritt ist also nur begrenzte Zeit verfügbar (schnell handeln!).

Telefonnummern Betriebsverantwortliche:

Verantwortliche Person

Uni-Telefonnummer

Herr Ingo Hundertmark, Dez. 4

60611

1. Vertreter (Herr Schäfer, Dez. 4)

60608

2. Vertreter (Herr Orlok, Dez. 4)

60600

Informieren, falls aus der obigen Liste niemand erreichbar ist:

Zu informierende Person

Uni-Telefonnummer

Personalrat

60060

Herr Voermanek (Datenschutzbeauftragter)

2796

Videoüberwachung/Infoblatt (zuletzt geändert am 2022-12-21 11:16:25 durch manal)