Videoüberwachung im Gebäude MZH
Verhalten nach einer Straftat
Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.
Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen
Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.
Telefonummern der Polizei:
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Von einem Uni-Telefon aus |
Vom Mobiltelefon aus |
Polizei-Notruf |
09-1111 |
110 |
Nächstes Polizeirevier |
09-16400 |
(0421) 16400 |
Polizeizentrale |
09-3737 |
(0421) 3737 |