Revision 4 vom 2008-11-04 12:35:06

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Videoüberwachung im Gebäude MZH

Verhalten nach einer Straftat

Dieses Infoblatt informiert im Auftrag des Dezernats 4 (als Betreiber der Videoüberwachungsanlage) über die erforderlichen Schritte nach dem Bekanntwerden einer Straftat im MZH.

Schritt 1: Straftat bei der Polizei anzeigen

Die Straftat muß möglichst bald im nächsten Polizeirevier angezeigt werden. Dieser Schritt ist besonders wichtig und die Grundvoraussetzung für alles weitere.

Telefonummern der Polizei:

Von einem Uni-Telefon aus

Vom Mobiltelefon aus

Polizei-Notruf

09-1111

110

Nächstes Polizeirevier

09-16400

(0421) 16400

Polizeizentrale

09-3737

(0421) 3737