Zugangskontrollsystem für das Gebäude MZH

─ Einführung und Betrieb ─

Uwe Forgber, Georg Holtsteger, Oliver Laumann, Thorsten Seliger

27. Oktober 2004

1. Allgemeines

Das Gebäude MZH der Universität Bremen wird zum Oktober 2004 mit einem neuen Zugangskontroll­system mit Kartenlesern ausgestattet. Im MZH sind der Fachbereich 3 (FB3), das ZAIT, das ZfN, das ZMML sowie Teile der Gebäudebetriebstechnik und Teile der zentralen Verwaltung untergebracht.

Auf allen acht zugänglichen Ebenen des Gebäudes MZH befinden sich Kartenlesegeräte, die insge­samt 38 Türen öffnen können. Zur Bedienung der Kartenleser werden berührungslose Transponder-Karten (im folgenden einfach Zugangskarten oder Karten genannt) an die Nutzer des Gebäudes aus­gegeben.

Kartenleser befinden sich an einer Gebäudeeingangstür, am Eingang zum Treppenhaus (0. Ebene), am Fahrstuhl (0. Ebene), an den Eingängen zum zentralen Praktikumsbereich in der 0. Ebene, an den meisten der Glastüren, die die Büros vom Foyer der jeweiligen Ebene trennen, sowie in einigen Berei­chen auch an einzelnen Büros. Eine Lagebeschreibung aller Kartenleser findet sich im Anhang B: Kartenleser im Gebäude MZH.

Von Montags bis Freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr sind die Gebäudeeingangstür, der Fahrstuhl, das Treppenhaus und (bis auf einige Ausnahmen) alle Glastüren offen. Alle anderen Räume mit Kartenlesern unterliegen einer ständigen Zugangskontrolle. In der verbleibenden Zeit können auch die zuerst genannten Türen mit einer Zugangskarte geöffnet werden, sofern dieser Karte die entsprechenden Rechte zugeordnet sind.

1.1. Verantwortliche

Verantwortlich für die Durchführung der Kartenausgabe und die Einnahme des Pfandgeldes für die Karten ist der Koordinator der FB3-Technik (siehe Anhang A: Verantwortliche Personen). Verantwortlich für die einzelnen Kassen (siehe unten) sind die Mitarbeiter der FB3-Technik, die einen Schlüssel zu diesen Kassen ausgehändigt bekommen haben. Sie werden im folgenden Kartenausgeber genannt. Einige der Kartenausgeber sowie gegebenenfalls weitere Mitarbeiter –die Kartenprogrammierer – können am Steuer-PC der Zugangsanlage die Karten programmieren, also z.B. Kartenrechte vergeben. Zu besonderen Anlässen werden – unter der Leitung des Koordinators der FB3-Technik – andere Techniker und gegebenenfalls Auszubildende des Fachbereichs bei der Kartenausgabe hin­zugezogen (z.B. zur Durchführung der Kartenausgabe an Erstsemester-Studierende).

Zugangskarten dürfen nur vom Koordinator der FB3-Technik und von den Kartenausgebern und ihren Stellvertretern ausgegeben oder programmiert werden. Auch die Mitarbeiter der Gebäude­betriebstechnik dürfen keine Karten ausgeben.

Schriftliche Anweisungen des Dekans oder des Verwaltungsleiters des Fachbereichs 3 werden auch dann ausgeführt, wenn sie den hier beschriebenen Regelungen widersprechen.

1.2. Kartenvergabe an wen?

An die folgenden Personen darf eine Zugangskarte ausgegeben werden:

Um eine Karte zu erhalten, muss ein Formular Antrag Account/Zugangskarte ausgefüllt und unterzeichnet werden und eine aktuelle Legitimation zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgelegt werden. Studierende legitimieren sich mit ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung. Personen, die am FB3 eine Veranstaltung besuchen, legitimieren sich mit einer Bescheinigung eines Dozenten. Mitarbeiter und Gäste legitimieren sich mit dem Antrag auf Zugangskartenrechte, der von einem Bevollmächtigten unterzeichnet wurde (siehe Abschnitt 1.4 Vergabe von Kartenrechten).

An Studierende anderer Fachbereiche, die nicht eine Veranstaltung am FB3 besuchen (also auch an die studentischen Nutzer im ZfN in der vierten Ebene des Gebäudes), dürfen keine Zugangskarten ausgegeben werden.

1.3 Gültigkeitsdauer von Zugangskarten

Die Gültigkeitsdauer aller Zugangskarten ist befristet wie folgt:

  1. Die Karten für Studierende sind gültig vom Anfang des Wintersemesters bis zum 15. November des Folgejahres. (Das Ablaufdatum wurde so gewählt, dass der Ablauf der Karten nicht mit der Kartenausgabe für die Erstsemester-Studierenden zusammenfällt.)

  2. Die Karten für Gäste sind gültig vom Anfang des Sommersemesters bis zum 30. September bzw. vom Anfang des Wintersemesters bis zum 31. März des Folgejahres.

  3. Die Karten für Mitarbeiter sind bis Vertragsende gültig, mindestens bis zum Beginn des folgenden Wintersemesters. In der Anfangsphase sind die Karten vom Zeitpunkt der Programmierung der Karte aus ein Jahr gültig. Die Programmierung der Karten findet in der Regel am Anfang eines jeden Wintersemesters statt.

1.3.1 Verlängerung der Gültigkeit einer Karte

Für die Verlängerung der Gültigkeit einer Karte ist die Vorlage der Karte nicht erforderlich.

Eine Studentenkarte, die abgelaufen ist oder am 15. November abläuft, kann ab Beginn des Wintersemesters verlängert werden. Der Studierende wirft zu diesem Zweck eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung in das Postfach in der Ebene 6 mit der Aufschrift „Zugangskarten“.

Eine Mitarbeiterkarte kann auf dieselbe Weise verlängert werden. Der Mit­arbeiter wirft zu diesem Zweck einen neuen Antrag auf Zugangskartenrechte in das Postfach „Zugangskarten“.

(Nur in der Anfangsphase erforderlich.)

Der Inhalt des Postfachs „Zugangskarten“ wird zweimal pro Woche durch die Kartenprogrammierer abgearbeitet, d.h. die jeweiligen Karten werden am Steuerrechner bis zum 15. November des Folgejahres (Studierende) bzw. um ein Jahr (Mitarbeiter) verlängert. Es erfolgt keine Rückmeldung.

1.4. Vergabe von Kartenrechten

Neu ausgegebene Zugangskarten sind im Regelfall so programmiert, dass sie nur die Gebäude­eingangstür, das Treppenhaus, den Fahrstuhl und die Eingänge zum zentralen Praktikumsbe­reich öffnen. Soll eine Karte bei Ausgabe oder später zeitlich befristet mit zusätzlichen Rechten versehen werden, so muss von einer berechtigten Person ein Formular Antrag Zugangskartenrechte ausgefüllt und unter­zeichnet werden. Dieses Formular definiert die zusätzlichen Rechte für die jeweilige Karte.

Karten für FB3-externe Nutzer des MZH haben anfänglich keine Rechte und können mithilfe des genannten Formulars mit initialen Rechten versehen werden.

Für eine studentische Hilfskraft in einer Arbeitsgruppe würde beispielsweise der Hochschullehrer der Arbeitsgruppe für die Dauer der Hilfskrafttätigkeit zusätzliche Kartenrechte vergeben, die es dem Studierenden ermöglichen, in die Räume der Arbeitsgruppe zu gelangen.

Die Personen, die erweiterte Kartenrechte vergeben dürfen, werden Bevollmächtigte genannt.

Für jede zugangskontrollierte Tür gibt es (in der Regel) einen Bevollmächtigten, der einzelne Karten berechtigen darf, diese Tür zu öffnen. Bevollmächtigter ist üblicherweise ein Hochschullehrer, dessen Arbeitsgruppe sich hinter der betreffenden Tür befindet.

Für die fachbereichsexternen Mitarbeiter im MZH, die hinter keiner gesicherten Tür befinden, existieren weitere Bevollmächtigte (in der Regel die Leiter der jeweiligen Bereiche). Diese dürfen, ebenso wie alle anderen Bevollmächtigten, Kartenrechte für die Gebäudeeingangstür, das Treppenhaus und den Fahrstuhl vergeben.

Die Bevollmächtigten werden vertreten durch den Verwaltungsleiter des Fachbereichs.

Die aktuelle Liste der Bevollmächtigten liegt jedem Kartenausgeber vor. Sie enthält für jeden Bevollmächtigten den Namen, eine Unterschriftenprobe und die Tür(en), für die der Bevollmächtigte die Berechtigung erteilen darf. Die Erstfassung der Liste sowie spätere Änderungen werden vom Dekanat des FB3 festgelegt. Die Liste wird vom Leiter der Fachbereichsverwaltung erstellt und gepflegt.

Kartenrechte wirken kumulativ. So können zu einer einzelnen Karte von mehreren unterschiedli­chen Bevollmächtigten zusätzliche Rechte zum Öffnen der Türen in mehreren unterschiedlichen Bereichen vergeben werden. Jede Rechteerweiterung hat eine eigene Gültigkeitsdauer.1 Wird im Antrag Zugangskartenrechte eine Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Jahren angegeben, wird diese automatisch auf zwei Jahre begrenzt.

1.5. Pfandpflicht

Für alle Personen, die eine Zugangskarte erhalten, besteht eine Pfandpflicht in Höhe von EUR 10,00. Der Betrag wird in bar bei Aushändigung der Karte an den Kartenausgeber gezahlt. Es gibt keine Ausnahmen von der Pfandpflicht.

Bei Verlust der Zugangskarte wird eine Zweitkarte ausgegeben. Die verlorene Karte wird von einem Kartenprogrammierer schnellstmöglich gesperrt. Für die Ersatzkarte wird wiederum ein Pfandgeld von EUR 10,00 fällig. Entsprechendes gilt für alle weiteren Ersatzkarten. Bei Rückgabe der Karte werden keine Zinsen für das eingelagerte Pfandgeld gezahlt.

Für das gezahlte Pfandgeld wird keine Quittung ausgehändigt. Statt dessen ist die ausgegebene Karte als Quittung anzusehen.

1.6. Defekte Karten

Eine defekte Karte wird unentgeltlich im Austauschverfahren durch eine neue ersetzt, sofern nicht ein Missbrauch erkennbar ist.

1.7. Kassen für das Pfandgeld

1.8. Einzahlungen des Pfandgelds in der Zahlstelle

Die Zahlstelle ist eine zentrale Institution der Universitätsverwaltung. Hier kann das eingenom­mene Pfandgeld auf das Sachkonto 47520000 eingezahlt werden. Hartgeld nimmt die Zahlstelle nur in gerollter Form entgegen. Ein entsprechender Vorrat an Papier sollte in der Kasse im Safe vor­handen sein. Bei der Einzahlung wird ein formloses Schreiben (Formular) eingereicht, auf dem der Zweck der Einzahlung und die Fondnummer des Kontos, auf das die Einzahlung erfolgen soll, genannt werden. Um den Kartenausgebern die Arbeit zu erleichtern, liegt das Formular Einzahlung Pfandgelder für Zugangskarten im Safe im MZH 0062 bereit.

►► Alternativ: Kopie der Kassenliste aus dem Safe einreichen statt Formular.

Für jede Einzahlung gibt es von der Zahlstelle eine Quittung, die in der Stahlkassette im Safe aufbewahrt wird.

1.9. Datenspeicherung im Steuerrechner

2. Vorbereitungen

Die im folgenden aufgeführten einmaligen Vorbereitungen müssen mit Inbetriebnahme der Zugangs­kontrollanlage im November 2004 abgeschlossen sein. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von vorbe­reitenden Schritten, die von den Kartenprogrammierern kontinuierlich oder zu Beginn eines jeden Winter­semesters durchgeführt werden müssen.

2.1. Einmalige Vorbereitungen

* Die Kassenlisten für die Kassen müssen erstellt werden.

2.2. Ständig wiederkehrende Vorbereitungen

Vor Einführung der Zutrittskontrollanlage werden alle Karten einmalig programmiert und beklebt. Im weiteren Verlauf werden die jeweils zurückgegebenen Karten bei Bedarf neu programmiert und gegebenenfalls mit einem neuen Aufkleber versehen.

3. Kartenausgabe an Studierende des FB3

Studierende, die nicht einem der Studiengänge aus Anhang C: Studiengänge am FB3 angehören, gelten als Gäste des Fachbereichs 3 (siehe Abschnitt Kartenausgabe an Gäste des FB3).

3.1. Zum Anfang des Wintersemesters

3.2. Während des Semesters

3.2.1. Während des Semesters benötigt ein Studierender des FB3 einen Rechnerzugang und eine Karte

Der Studierende erhält durch einen der Kartenausgeber einen Rechnerzugang (wie bisher durch Eintragung in die Benutzerdatenbank des FB3) und eine Studentenkarte (weißer Aufkleber). Die Ausgabe der Karte erfolgt nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung (aus der hervorgehen muss, dass der Studierende in einem der Studiengänge des FB3 eingeschrieben ist) und eines Lichtbildausweises sowie nach Zahlung des Pfandgelds. Der Studierende unterschreibt ein Formular Antrag Account/Zugangskarte (das in der Regel zuvor vom Kartenausgeber online ausgefüllt wurde).

3.2.2. Ein Studierender benötigt eine Rechte-Erweiterung für die Zugangskarte

Dies ist typischerweise der Fall, wenn ein Studierender Zugang zu einem Projektraum oder als neue studentische Hilfskraft Zugang zu den Räumen einer Arbeitsgruppe im MZH benötigt.

Der Studierende besorgt sich das Formular Antrag Zugangskartenrechte (beispielsweise im Büro eines Kartenausgebers). Dieses Formular füllt er/sie aus und unterschreibt es, lässt es vom zuständigen Bevollmächtigten unterschreiben und wirft es in das Postfach in der Ebene 6 mit der Aufschrift „Zugangskarten“. Werden Zugangsrechte für mehrere Türen benötigt, müssen gegebenenfalls mehrere Formulare unterschrieben werden (eines pro Bevollmächtigten).

Die Formulare werden zweimal pro Woche durch die Kartenausgeber abgearbeitet, d.h. die gewünschten Rechte-Erweiterungen werden am Steuerrechner eingegeben. Es erfolgt keine Rückmeldung.

3.3. Ausgabe einer neuen Karte an Studierende, die schon einen Rechnerzugang haben

Mit der Einführung des neuen Zugangskontrollsystems erhalten alle Studierenden, die bereits einen Rechnerzugang (und in der Regel auch eine Karte für die alte Zugangsanlage im zentralen Praktikumsbereich des FB3) besitzen, gegen Zahlung des Pfandgeldes und Vorlage eines Lichtbildausweises eine neue Studentenkarte (weißer Aufkleber). Der Studierende füllt ein Formular Antrag Account/Zugangskarte aus und unterschreibt es. Sollten für die neue Karte Rechte-Erweiterungen erforderlich sein, wird verfahren wie in Abschnitt 3.2.2 beschrieben.

4. Kartenausgabe an Gäste des FB3

4.1. Personen, die am FB3 eine Veranstaltung besuchen

Der Studierende erhält durch einen der Kartenausgeber einen Rechnerzugang (wie bisher durch Eintragung in die Benutzerdatenbank des FB3) und eine Gästekarte (gelber Aufkleber). Die Ausgabe der Karte erfolgt nach Vorlage eines Berechtigungsschreibens des Dozenten der jeweiligen Veranstaltung und eines Lichtbildauswei­ses sowie Zahlung des Pfandgelds. Der Studierende unterschreibt ein Formular Antrag Account/Zugangskarte.

Mit Ablauf des Semesters läuft die ausgegebene Karte automatisch ab. Sie kann wie in Abschnitt 3.1. beschrieben um ein Semester verlängert werden.

4.2. Kurzgäste der Mathematik („mguests“)

Der Gast erhält durch einen der Kartenausgeber einen Rechnerzugang und eine Gästekarte (gelber Aufkleber). Die Ausgabe der Karte erfolgt nach Vorlage des Antrags auf Zugangskartenrechte, der von einem Bevollmächtigten unterzeichnet wurde und eines Lichtbildauswei­ses sowie Zahlung des Pfandgelds. Der Gast unterschreibt ein Formular Antrag Account/Zugangskarte.

5. Kartenausgabe an Mitarbeiter des FB3

Die Karten für Mitarbeiter sind in der Anfangsphase nur bis zum Ende des nächsten Wintersemesters gültig. Später endet die Gültigkeit der Karten mit dem Vertragsende des Mitarbeiters. Die Gültigkeit der Karten wird dann nach der Ausgabe durch die Kartenprogrammierer am entsprechend gesetzt. Zu diesem Zweck ermöglicht die Fachbereichsverwaltung den Kartenprogrammierern Zugang zur Mitarbeiterdatenbank des FB3.

5.1. Ausgabe einer neuen Karte an Mitarbeiter, die schon einen Rechnerzugang haben

Mit der Einführung des neuen Zugangskontrollsystems erhalten alle Mitarbeiter, die bereits einen Rechnerzugang besitzen, gegen Zahlung des Pfandgeldes und Vorlage eines Lichtbildausweises eine neue Mitarbeiterkarte (grüner Aufkleber). Der Mitarbeiter füllt ein Formular Antrag Account/Zugangskarte aus und unterschreibt es. Sollten für die neue Karte Rechte-Erweite­rungen erforderlich sein, wird verfahren wie in Abschnitt 3.2.2. beschrieben).

5.2. Kartenausgabe an Personen, die schon einen Studentenzugang hatten und nun einen Mitarbeiterzugang brauchen

Es ist anzunehmen, dass bereits eine Studentenkarte ausgegeben wurde. Deshalb brauchen nur die Kartenrechte erweitert zu werden wie in Abschnitt unter 3.2.2. beschrieben. Sollte keine Karte vergeben sein, wird eine Mitarbeiterkarte (grüner Aufkleber) gegen Abgabe des Formulars Antrag Account/Zugangskarte und Zahlung des Pfandgeldes und Vorlage eines Lichtbild­ausweises ausgehändigt. Die Karte wird später um die fehlenden Rechte erweitert (siehe Ab­schnitt 3.2.2.).

5.3. Kartenausgabe an Mitarbeiter, die neu am FB3 sind

Der Mitarbeiter erhält durch einen der Kartenausgeber einen Rechnerzugang (wie bisher durch Eintragung in die Benutzerdatenbank des FB3) und eine Mitarbeiterkarte (grüner Aufkleber). Die Ausgabe der Karte erfolgt nach Vorlage eines Antrags auf Zugangskartenrechte und eines Lichtbildausweises und Zahlung des Pfandgelds. Der Mitarbeiter unterschreibt ein Formular Antrag Account/Zugangskarte (das in der Regel zuvor vom Kartenausgeber online ausgefüllt wurde). Sollten für die neue Karte später zusätzliche Rechte erforderlich sein, wird verfahren wie in Abschnitt 3.2.2. beschrieben.

6. Kartenausgabe an externe Mitarbeiter

Mitarbeiter, die nicht zum FB3 gehören, aber im Gebäude MZH tätig sind, erhalten eine Zugangskarte, aber keinen Rechnerzugang. Die Ausgabe der Karte erfolgt durch einen Kartenausgeber nach Vor­lage eines Antrags auf Zugangskartenrechte und eines Lichtbildausweises und Zahlung des Pfandgelds. Der Mitarbeiter unterschreibt ein Formular Antrag Account/Zugangskarte (das in der Regel zuvor vom Kartenausgeber online ausgefüllt wurde). Sollten für die neue Karte später zusätzliche Rechte erforderlich sein, wird verfahren wie in Abschnitt 3.2.2. beschrie­ben.

7. Behinderteneingang zum Praktikumsbereich

Hat eine Person die Berechtigung, eine Zugangskarte zu erhalten, erhält sie ohne Unterschrift eines Bevollmächtigten auch die Berechtigung für den Behinderteneingang zum Praktikumsbereich in der Ebene 0, sofern eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt.

8. Entziehen von Zugangsrechten

Eine Zugangskarte kann durch einen Kartenprogrammierer im Steuerrechner gesperrt werden

Die erweiterten Rechte einer Zugangskarte können außer Kraft gesetzt werden auf Wunsch des Bevollmächtigten, der diese Rechte genehmigt hat. Die Karte kann dann nur noch dieselben Türen öffnen wie eine normale Studenten-, Gäste- oder Mitarbeiterkarte.

[Update 11.3.2005, Oliver Laumann: Satz gestrichen, nächster Satz eingefügt]

Um einer Karte Zugangsrechte zu entziehen, muss der für die entsprechende(n) Tür(en) verantwortliche Bevollmächtigte einen Antrag auf Entzug von Zugangskartenrechten ausfüllen und in das Zugangskartenpostfach einwerfen bzw. bei den Kartenprogrammierern abgeben.

9. Rückgabe einer Zugangskarte

Der Inhaber einer Zugangskarte kann diese bei einem Kartenausgeber zurückgeben und erhält das bei der Ausgabe entrichtete Pfandgeld zurückgezahlt. Üblicherweise ist dies bei Verlassen der Univer­sität Bremen der Fall.

Anhang A: Verantwortliche Personen

Ein Vertreter kann seine Funktion nur ausüben, wenn der eigentliche Verantwortliche nicht in ange­messener Zeit erreichbar ist.

Koordinator der FB3-Technik:

Dr. Oliver Laumann

Vertreter des Koordinators:

Kartenausgeber:

Uwe Forgber

(vertreten sich gegenseitig)

Georg Holtsteger

Ingo Jauer

Kai Ammermann

Kartenprogrammierer:

Uwe Forgber

(vertreten sich gegenseitig)

Georg Holtsteger

Dr. Oliver Laumann

Dekan des FB3:

Prof. Dr. Porst

Vertreter des Dekans (Prodekan):

Prof. Dr. Rolf Drechsler

Verwaltungsleiter des FB3:

Andree Hagedorn

Vertreter des Verwaltungsleiters:

Wilfried Giesenhagen

Anhang B: Kartenleser im MZH

https://www.fb3.uni-bremen.de/zugang/public/rechteerweiterung.php

Anhang C: Studiengänge am FB3

Mathematik (Diplom)
Technomathematik (Diplom)
Mathematik (Lehramt P/SI)
Mathematik (Lehramt SII)
Informatik (Diplom)
Informatik (Bachelor)
Digitale Medien (Bachelor)
Digitale Medien (Master)
Systems Engineering (Bachelor)
Systems Engineering (Master)


  1. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Software der Zugangsanlage hierfür die technischen Möglichkeiten bietet. (1)

Zugang/Konzept (zuletzt geändert am 2009-07-13 16:49:46 durch moenoel)