Zugang zum MZH für FB3-Mitglieder

Mitglieder des FB3 müssen sich beim Zugang zum MZH außerhalb der normalen Öffnungszeiten nicht mehr in eine Liste eintragen, sondern können ihre Berechtigung mit ihrer Chipkarte (Zugangskarte, Transponder-Chip) nachweisen. Diese Regelung ist ab dem 1.7.2007 wirksam.

Eine ausführliche Beschreibung der Regelung findet sich in einem separaten Dokument [PDF].

Hier die Ankündigung der neuen Regelung durch die FB-Verwaltung:

An 
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Studierende des Fachbereichs 3!

Auf Wunsch des Fachbereichs wird der Nachweis der Zugangsberechtigung
gegenüber dem Wachmann beim Betreten und Verlassen des MZH in den
Abendstunden und an den Wochenenden für alle Beschäftigten und Studierenden
des Fachbereichs, die über eine Zugangs-Chipkarte (Transponder-Chip)
verfügen, vereinfacht. 
Das Eintragen in die Listen entfällt für diesen Personenkreis. Durch
Vorhalten der Chipkarte an den Kartenleser und das Aufleuchten der grünen
LED ist jeweils gegenüber dem Wachmann nachgewiesen, dass die Person die
Berechtigung zum Betreten des Gebäudes hat.

Diese Änderung ist wirksam ab dem 1.1.2007.

Fachbereichsmitglieder, die nicht über eine Zugangs-Chipkarte verfügen,
haben sich weiterhin in dafür bereit gehaltene Listen einzutragen. Dieses
gilt auch für andere Personenkreise, wie z. B. die Nutzer des ZFN.

Mit besten Grüßen,
A. Hagedorn

Zugang/MZH-Zugang (zuletzt geändert am 2009-07-14 10:27:20 durch net)